3.1 Rassistisch orientierte
Organisationen und solche Organisationen, die Gewalt als Mittel Ihrer
Arbeit bejahen, dürfen nicht Mitglied der Türkischen Gemeinde in
Baden-Württemberg werden.
3.2 Stellungnahmen und Aktivitäten der Mitglieder außerhalb der
Türkischen Gemeinde in Baden-Württemberg binden die Türkische Gemeinde
in Baden-Württemberg nicht.
3.3 Die Türkische Gemeinde in
Baden-Württemberg arbeitet im Einklang mit den Zwecken mit anderen
Vereinen, Gewerkschaften, religiösen Gruppierungen, Personen und
gründet Foren.
3.4 Die Türkische Gemeinde in
Baden-Württemberg arbeitet unabhängig von türkischen und deutschen
Behörden. Gegebenenfalls werden Gespräche geführt.
3.5 Der Verein arbeitet unabhängig von
Parteien.
3.6 Das Grundprinzip in der
Vereinsarbeit ist der Konsens. Nur die von Mehrheit beschlossenen
Aktivitäten werden durchgeführt. Alle Mitglieder sind
gleichberechtigt.