a) ordentliche Mitglieder: juristische
und natürliche Personen, die sich mit den Zielen des Vereins
einverstanden erklären. Sie zahlen Mitgliedsbeiträge.
b) Fördermitglieder: Personen die, die
Arbeit des Vereins finanziell unterstützen.
c) Ehrenmitglieder: die in der
Gesellschaft einflussreichen Personen, die Ziele des Vereins
unterstützen. Die Mitgliedschaft dieser Personen wird vom Vorstand der
Mitgliederversammlung vorgeschlagen.
4.3 Die Mitgliedschaft wird
schriftlich beim Vorstand eingereicht. Bei der erster Sitzung
entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme .
4.4 Die Mitglieder zahlen
Mitgliedsbeiträge. Die Höhe des Beitrages wird bei der
Mitgliederversammlung festgelegt.
4.5 Nur ordentliche Mitglieder nach
§7.3 haben Stimmrecht. Förder- und Ehrenmitglieder haben kein
Stimmrecht.
4.6 Mitgliedschaft endet;
a) bei Auflösung des Vereins
b) durch Austritt
c) durch Ausschluss
4.7 Die Austritterklärung aus der
Türkischen Gemeinde Baden-Württemberg wird schriftlich eingereicht.
Der Austritt ist 3 Monate nach Erklärung wirksam.
4.8 Bei Verstoß gegen die Satzung wird
der Ausschlussvorschlag des Vorstandes gegen ein Mitgliedsverein in
der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit entschieden. Der Verein hat
Recht auf Stellungnahme.