Die Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e.V. (tgbw) hat zur Landtagswahl 2026 drei zentrale Forderungen formuliert. So fordert sie den Abbau struktureller Diskriminierung, insbesondere im Bildungssystem, in der Altenpflege sowie auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt. Sie fordert das Mitspracherecht von Migrant*innen in der Politik und sie fordert Unterstützung für Betroffene von rechter Gewalt in Baden-Württemberg.
Abbau struktureller Diskriminierung
Alle Kinder sollen trotz unterschiedlicher Startbedingungen die gleichen Chancen im Bildungssystem haben. Deswegen fordert die tgbw rassismus- und diskriminierungskritische Fortbildungen für Schulleitungen, Kita-Leitungen, Lehrkräfte, Erzieher*innen und Schulsozialarbeiter*innen sowie eine rassismus- und diskriminierungskritische Schulkultur. Dazu gehört, dass das Sprechen der Herkunftssprache auf dem Pausenhof ein Persönlichkeitsrecht ist. Sie fordert muttersprachlichen Unterricht, denn Mehrsprachigkeit ist ein Vorteil und sollte auch als solcher gefördert werden. Rassistische und diskriminierende Vorfälle im Schulalltag sollen konsequent verfolgt und aufgearbeitet werden.
Der Anteil älterer Menschen mit Migrationsgeschichte in der Bevölkerung steigt stetig und damit der Bedarf an professioneller Pflege. Daher fordert die tgbw rassismus- und diskriminierungskritische Fortbildungen für Personal in der Altenpflege und erleichterten Zugang für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte zu Pflegeeinrichtungen.
Immer noch werden Menschen bei Bewerbungen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt diskriminiert. Die tgbw fordert einen angemessenen Migrationsanteil bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie anonymisierte Bewerbungen sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Wirtschaft – Name, Geschlecht, Aussehen und (vermeintliche) Herkunft dürfen bei der Arbeits- und Wohnungssuche keine Rolle spielen.
Mitspracherecht in der Politik
Migrantische Meinungen und Blickwinkel müssen mehr in die kommunale und Bundesebene einfließen. Migrant*innen wollen mitreden, wenn es um Rente, Bundeswehr und politische Entscheidungen geht. Dabei sollte der Weg nicht immer der sein, dass sie erst auf die Straße gehen müssen, um sichtbar zu sein. Sie sollten vor allem auf kommunaler Ebene mitdebattieren zu dürfen, z. B. in Form eines Migrationsbeirats, wie er bereits in Heidelberg, Karlsruhe und Freiburg durchgesetzt wurde. Diese Migrationsbeiräte sollten z. B. bei Gemeinderats- oder Kreistagsentscheidungen verpflichtend angehört und über Beschlüsse informiert werden.
Unterstützung für Betroffene von rechter Gewalt
Rechte, rassistische, antisemitische, queerfeindliche und antifeministische Gewalt nimmt in Baden-Württemberg zu. Betroffene erleben nicht nur körperliche und psychische Folgen, sondern stoßen häufig auch auf Hürden beim Zugang zu staatlicher Unterstützung. Viele fühlen sich von Behörden nicht ernst genommen oder unzureichend geschützt. Dabei brauchen sie vor allem verlässliche Beratung, Sicherheit und Anerkennung.
Spätestens seit dem NSU ist klar, dass staatliche Stellen diese Arbeit nicht selbst leisten können. Die tgbw betreibt seit 2016 die Fach- und Beratungsstelle LEUCHTLINIE für Betroffene rechter Gewalt in Baden-Württemberg, die nach den Qualitätsstandards des VBRG berät. Zentrale Herausforderungen der Betroffenenberatung sind steigende Fallzahlen und eine hohe Dunkelziffer rechter Gewalt, Defizite bei der Erfassung und Bearbeitung durch Polizei und Justiz, fehlende verbindliche Kooperationsstrukturen sowie besondere Gefährdungslagen für Betroffene ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Daneben ist die bisherige Finanzierung der Beratungsstelle über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ über 2026 hinaus unsicher.
Aus der Beratungspraxis ergeben sich daher drei zentrale Forderungen: Eine verstetigte und auskömmliche Landesförderung der Betroffenenberatung, um Kontinuität und Schutz für Betroffene zu gewährleisten; klare Standards für die staatliche Bearbeitung von Hasskriminalität – d. h. eine kleinteiligere Erfassung von Hasskriminalität, verbindliche Austauschstrukturen zwischen Polizei, Justiz, Politik und Beratungsstellen unter Einbeziehung der Betroffenenperspektive und Fortbildungsangebote zur Spezifik rechter Gewalt, insbesondere für Polizei und Justiz – sowie ein Abschiebeschutz für Betroffene rechter Gewalt nach dem Vorbild anderer Bundesländer (z. B. Brandenburg).
Diese Maßnahmen stärken den Schutz der Betroffenen, das Vertrauen in staatliche Institutionen und die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates – und damit die wehrhafte Demokratie in Baden-Württemberg.