65 Jahre Anwerbeabkommen

Seit 65 Jahren leben türkeistämmige Menschen in Deutschland. Heute sind sie ein fester Bestandteil der Gesellschaft. Sie tragen zur gesellschaftlichen Diversität bei und beeinflussen die kulturelle und soziale Landschaft. Gleichzeitig erleben sie aber weiterhin strukturelle Benachteiligung und Rassismus.

Das deutsch-türkische Anwerbeabkommen vom 30. Oktober 1961

Der Wiederaufbau und der wirtschaftliche Aufschwung im Nachkriegsdeutschland brachten einen enorm gesteigerten Bedarf an Arbeitskräften mit sich, weswegen Anwerbeabkommen mit verschiedenen Ländern geschlossen wurden, zuerst 1955 mit Italien, am 30. Oktober 1961 mit der Türkei.

Das deutsch-türkische Abkommen wurde mit einer gewissen Eile geschlossen, denn immer mehr Arbeitgeber hatten bereits eigenständig Arbeitskräfte aus der Türkei nach Deutschland geholt, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken.

Für das Abkommen mit der Türkei sprachen auch außenpolitische Gesichtspunkte, denn die Türkei war bereits ein wichtiger Handelspartner für Deutschland und als Mitglied der NATO ein strategisch bedeutendes Land in Südosteuropa.

„Gastarbeiter*innen“

Es wurden befristete Arbeitsverträge geschlossen, die die Rückkehr der Arbeiter*innen in ihr Herkunftsland vorsahen. Daher rührt die Bezeichnung „Gastarbeiter*in“. Nach einem Rotationsprinzip sollten sie das Wirtschaftswachstum unterstützen und nach Ablauf der Aufenthaltsfrist in ihr Herkunftsland zurückkehren. Viele Unternehmen setzten dieses Prinzip jedoch bald aus wirtschaftlichen Gründen aus, um gut eingearbeitete Arbeiterinnen und Arbeiter länger zu beschäftigten. 1964 wurde das Rotationsprinzip gestrichen.

Situation zu Beginn

Die Lebensbedingungen der Gastarbeiter*innen, darunter insbesondere junge, männliche Arbeitskräfte, waren von starken Herausforderungen gekennzeichnet und variierten stark. Vor der Einreise mussten sie sich akribischen medizinischen Untersuchungen unterziehen. Die meisten kamen zunächst ohne Familie. Viele lebten unter prekären Bedingungen und waren in oftmals schlecht bezahlten und anstrengenden Arbeitsplätzen beschäftigt. Die Unterbringung erfolgte häufig in kollektiv genutzten Wohnheimen oder speziellen Arbeiterquartieren. Zudem standen sie vor der Herausforderung, sich in einer neuen Kultur und Gesellschaft zurechtzufinden. Ihr Bildungsniveau war keineswegs so niedrig, wie oft angenommen wird.

Anwerbestopp

Als Deutschland auf eine Rezession zusteuerte, kam es 1973 zum Anwerbestopp. Bis dahin waren 870.000 Arbeitskräfte aus der Türkei nach Deutschland gekommen. Aufgrund der wirtschaftlichen und politischen Krisen in der Türkei blieben viele von ihnen in Westdeutschland.

Erst jetzt fand der Großteil des Familiennachzugs statt. Auf Seiten der Bundesrepublik lag der Fokus in den 1970er Jahren auf der Erhaltung des Anwerbestopps und der „Rückkehrförderung“.

1980 flohen aufgrund des Militärputsches Zehntausende Menschen aus der Türkei nach Deutschland, um Asyl zu beantragen – viele davon waren verfolgte Intellektuelle.

Fehlende Integrationspolitik

Fragen der Integration spielten lange keine Rolle, vielmehr wurde diese durch eine Kombination aus staatlichen Politiken, die sie als vorübergehende Arbeitskräfte betrachteten, sozialen Vorurteilen und kulturellen Barrieren stark behindert.

Die kurzfristige Nutzung der Migrant*innen als günstige Arbeitskräfte und das gleichzeitige Ignorieren langfristiger Integrationsbedürfnisse trugen dazu bei, dass notwendige Schritte zur Integration ausblieben und sich rassistische und diskriminierende Strukturen weiter verfestigen konnten. Die Lebenslüge „Wir sind kein Einwanderungsland“ bestimmte fast ein halbes Jahrhundert lang die deutsche Politik.

Situation heute

Auch heute noch werden Diskussionen über Integration und Teilhabe geführt. Dazu sagt Gökay Sofuoğlu, tgd- und tgbw-Vorsitzender: „Ich frage mich schon manchmal, in was sich junge Menschen integrieren sollen, die hier geboren wurden, hier aufwachsen und gar kein anderes Leben kennen. Ich möchte lieber darüber reden, dass Schüler*innen mit türkischen Namen immer noch seltener eine Gymnasialempfehlung bekommen, Menschen aufgrund ihres Namens die Wohnung oder den Job nicht bekommen oder schlechter auf dem Amt behandelt werden. Wir können es zu etwas bringen in Deutschland. Das sehen wir, wenn wir im Krankenhaus oder in der Schule sind, ins Restaurant gehen oder den Fernseher anschalten. Wir sehen aber auch, dass die Chancen in unserem Land immer noch ungerecht verteilt sind.“

Die einstigen „Gastarbeiter*innen“, die ihr Leben in der Türkei zurückgelassen und aktiv zum deutschen Wohlstand beigetragen haben, sind heute von Altersarmut betroffen. „Das ist eben die Folge einer Politik, die die Realität der Einwanderung lange verdrängt hat“, erklärt Gökay Sofuoğlu.

Rassistische und rechtsextreme Gewalt

Türkeistämmige Menschen erleben und erlebten in Deutschland Ausgrenzung, strukturelle Benachteiligung und Rassismus. Sie wurden u. a. Opfer der Brandanschläge in Solingen und Mölln in den 1990er Jahren, der NSU-Morde in den 2000er Jahren und des Anschlags in Hanau 2020. Das systematische Versagen der Sicherheitsbehörden hat tiefe Wunden hinterlassen.

Quellen:

https://tgd.de/2026/10/30/65-jahre-anwerbeabkommen-anerkennung-fuer-die-erste-generation-teilhabe-fuer-die-naechsten/

https://diversity-akademie.org/mediathek/gastarbeiter

https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/342651/vor-60-jahren-anwerbeabkommen-zwischen-der-bundesrepublik-deutschland-und-der-tuerkei

https://www.lpb-bw.de/anwerbeabkommen-tuerkei